Punkte in Flensburg – Wie können Sie diese abbauen?
Für verschiedene Verstöße und Delikte im Straßenverkehr erhalten Autofahrerinnen und -fahrer Punkte in Flensburg. Bei diesen Verstößen kann es sich beispielsweise um die Nutzung des Handys während der Autofahrt oder um das Überfahren einer roten Ampel handeln. Wenn Sie betroffen sind, fragen Sie sich, wofür man Punkte bekommt und wann diese verfallen, was man tun kann, um diese schneller loszuwerden. Rechtsanwalt Leonhard Graßmann beantwortet Ihnen diese Fragen gerne.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Bei welchen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erhalten Sie Punkte in Flensburg?
- Welche Konsequenzen gibt es bei einem bestimmten Punktestand?
- So können Sie Punkte in Flensburg abbauen
- Punkte in Flensburg – wann verfallen sie?
Das Wichtigste in Kürze
- Punkte in Flensburg erhalten Sie für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr.
- Sie können Punkte in Flensburg durch Fahreignungsseminare abbauen.
- Je nach Schwere des Verstoßes verfallen Punkte nach einiger Zeit.
Bei welchen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erhalten Sie Punkte in Flensburg?
Je nach Schwere des Verstoßes müssen Sie mit einem bis drei Punkten in Flensburg rechnen. Einen Punkt in Flensburg erhalten Sie, wenn Sie eine schwere Ordnungswidrigkeit begehen. Unter einem schweren Verstoß wird eine Ordnungswidrigkeit verstanden, die eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellt und für die ein Bußgeld von mindestens 60 € geahndet wird.
Für noch schwerere Ordnungswidrigkeiten und für Straftaten erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg. Bei dieser Ordnungswidrigkeit oder Straftat wird Ihnen die Fahrerlaubnis zwar nicht entzogen, Ihnen wird aber in aller Regel ein Fahrverbot auferlegt werden. Unter einem solchen Verstoß versteht man ein Fehlverhalten, wodurch die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigt worden ist. Bei einem Verstoß, bei dem Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird und eine Straftat darstellt, erhalten Sie drei Punkte in Flensburg. Sollten Sie betroffen sein, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht in München helfen.
Welche Konsequenzen gibt es bei einem bestimmten Punktestand?
Wenn Sie einen bestimmten Punktestand erreichen, müssen Sie mit unterschiedlichen Maßnahmen und Konsequenzen rechnen. Mit welchen Maßnahmen Sie rechnen müssen, können Sie dem sogenannten Punktetacho entnehmen, den Sie im Maßnahmenkatalog finden. Wenn Sie drei Punkte oder weniger haben, sind Sie im grünen Bereich und müssen mit keinen Konsequenzen rechnen. Wenn Sie übrigens Begleitperson beim begleiteten Fahren eines Jugendlichen sein möchten, dürfen Sie nur maximal einen Punkt in Flensburg haben.
Falls Sie vier oder fünf Punkte in Flensburg haben, sind Sie im gelben Bereich. Sie erhalten eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung. Außerdem wird darauf hinwegwiesen, dass Sie durch die freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminaren Punkte abbauen können.
Im roten Bereich des Punktetachos befinden Sie sich, wenn Sie sechs oder sieben Punkte haben. Ihnen wird dabei eine kostenpflichtige und schriftliche Verwarnung ausgesprochen. Zudem werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen können. Wenn Sie sechs oder sieben Punkte haben, können Sie allerdings durch das Fahreignungsseminar keine Punkte abbauen.
Sie verlieren Ihre Fahrerlaubnis, wenn Sie in Flensburg acht oder mehr Punkte ansammeln. Allerdings nur, wenn Sie vorher eine Ermahnung und eine Verwarnung bekommen haben (dies kann in bestimmten Ausnahmefällen nicht der Fall sein, nämlich, wenn Sie in sehr kurzer Zeit viele Punkte angesammelt haben) erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Den alten Führerschein bekommen Sie in einem solchen Fall nicht wieder.
So können Sie Punkte in Flensburg abbauen
Wenn Sie weniger als sechs Punkte in Flensburg haben, können Sie freiwillig an Fahreignungsseminaren teilnehmen. Dadurch können Sie Ihren Punktestand um einen Punkt reduzieren. Die Teilnahme an einem solchen Fahreignungsseminar ist einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.
Punkte in Flensburg – wann verfallen sie?
Die Punkte, mit denen Ihr Konto in Flensburg belastet ist, verfallen nach einiger Zeit. Das gilt auch, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihr Konto mit weiteren Eintragungen belasten. Die Verjährung der einzelnen Punkte bemisst sich nach der Schwere des Verstoßes:
- Zweieinhalb Jahre für Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt
- Fünf Jahre für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten
- Zehn Jahre für Straftaten mit drei Punkten
Punkte entstehen zu dem Zeitpunkt, in dem Sie die Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen. Die Tilgungsfrist beginnt aber erst an dem Tag zu laufen, an dem der Bußgeldbescheid oder das Urteil rechtskräftig wird.
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