Wer Drogen konsumiert und anschließend Auto fährt, gefährdet nicht nur sich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmenden, sondern kann sich unter Umständen auch strafbar machen. Illegale Drogen können starke psychische und körperliche Auswirkungen haben und beispielsweise zu Fehleinschätzungen des Verkehrs und der Fahrtüchtigkeit, der Verminderung der Reaktionsfähigkeit und einer gesteigerten Risikobereitschaft führen. Diese Symptome können durch Alkohol im Zusammenspiel mit Drogen nochmals verstärkt werden. Doch was passiert, wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt werden? Welche Strafen Sie dafür zu erwarten haben und wie die Taten konkret geahndet werden, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Drogen am Steuer werden als Ordnungswidrigkeit und bei Fahruntüchtigkeit auch als Straftat geahndet.
- Die Strafen bewegen sich – je nach Einzelfall – zwischen einem Bußgeld und Punkten in Flensburg bis hin zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrerlaubnisentzug.
- Wer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, sollte in jedem Fall auf das Fahren von Kraftfahrzeugen verzichten.
Drogen am Steuer als Ordnungswidrigkeit und Straftat
Das Fahren eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung illegaler Drogen stellt in jedem Fall mindestens eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) dar. Der Drogenkonsum wird dabei durch einen Urin- oder Bluttest durch die Polizei nachgewiesen. Dabei ist es unerheblich, in welcher Höhe die Drogen konsumiert wurden oder ob der Fahrer bzw. die Fahrerin Ausfallerscheinungen gezeigt hat, indem er oder sie zum Beispiel Schlangenlinien gefahren ist oder einen Unfall gebaut hat.
Anders verhält es sich, wenn die Tat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet wird. Nach § 316 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er aufgrund von Drogen nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Diese sogenannte Fahruntüchtigkeit ist im Einzelfall aufgrund der rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen zu beurteilen.
Mit welchen Strafen zu rechnen ist
Wird die Tat als Ordnungswidrigkeit eingestuft, sind in der Regel ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zu erwarten. Zudem kann eine verpflichtende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Für das genaue Strafmaß ist es vor allem entscheidend, ob es sich um einen Erst- oder einen Wiederholungstäter handelt: So kann das Bußgeld zwischen 500 Euro für den ersten Verstoß bis hin zu 1.500 Euro für den wiederholten Drogenkonsum am Steuer betragen.
Wird eine Straftat im Sinne des StGB bejaht, sieht das Gesetz dafür eine Geld- oder Freiheitsstrafe vor. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Daneben kann durch den Erwerb und Besitz von Drogen auch eine Strafbarkeit nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gegeben sein. Die angedrohte Strafe dafür ist wiederum eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Risiken des Drogenkonsums am Steuer für die Verkehrssicherheit
Dass Drogen und Alkohol nicht zu verharmlosen sind, ist allgemein bekannt. Dennoch häufen sich die Fälle von Alkohol und Drogen am Steuer und stellen eine unterschätzte Gefahr für einen selbst und andere dar. Berauschende Mittel, wie Marihuana, Kokain oder Ecstasy, beeinflussen nicht nur die eigene Gesundheit und Wahrnehmung, sondern auch in ganz erheblichem Ausmaß die Fahrfähigkeit.
Diese Erscheinungen am Steuer können auch nicht durch eine besonders vorsichtige Fahrweise ausgeglichen werden: Vielmehr gilt, dass nur ein verantwortungsvolles Verhalten – sprich eine Nulltoleranz gegenüber berauschenden Mitteln am Steuer – die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gewährleistet. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, sollte daher in jedem Fall das Auto stehen lassen und auf das Fahren unter Einfluss dieser Mittel verzichten.
Fazit
Der Drogenkonsum am Steuer kann schwerwiegende straf- und bußgeldrechtliche Folgen haben und bedarf daher einer kompetenten Strafverteidigung. Erwartet Sie ein Verfahren wegen Fahren unter Drogeneinfluss, bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie. Als Anwalt für Drogendelikte vertrete ich Sie in allen Stadien des Strafverfahrens im Zusammenhang mit Drogendelikten. Dank meiner jahrelangen strafrechtlichen Erfahrung unterstütze ich Sie professionell und empathisch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch in meiner Kanzlei.
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