Ihr Ansprechpartner bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in München

Wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, denkt meist, dass die Folge lediglich ein Strafzettel sein wird. Doch dies ist nicht immer der Fall. In meiner Kanzlei berate ich Sie umfassend zu Ihren Rechten in Bezug auf die sogenannten geringfügigen Verletzungen im Straßenverkehr. Bei schwereren Taten kann neben einem Bußgeld sogar die Abgabe Ihres Führerscheins verhängt werden. Kontaktieren Sie in jedem Fall meine Kanzlei, sobald Ihnen der Bescheid zugestellt wurde. Dann kann ich frühestmöglich damit beginnen, Sie fachkundig zu vertreten sowie ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren, und bei Bedarf versuchen, die Strafe abzumildern. 

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Leonhard Graßmann prüft diesen gerne:
Tel.: 089 - 550 272 77

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Neben den geringeren Bußgeldern, die beispielsweise anfallen, wenn Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung geringfügig überschritten oder Ihr Fahrzeug im Halteverbot abgestellt haben, gibt es allerdings auch Fälle, in denen der Bußgeld-Betrag mehrstellig werden kann.

Festgeschriebene Bußgelder, die meist für geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten anfallen, lassen sich ganz einfach in dem sogenannten Bußgeldkatalog finden. Dort sind auch die Punkte in Flensburg aufgeführt, die eventuell aufgrund der Ordnungswidrigkeit gesammelt wurden. Wer acht, und damit zu viele, Punkte angesammelt hat, muss seinen Führerschein abgeben. Darüber hinaus ist es möglich, dass im Falle einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen oder bei einer Sachbeschädigung der festgesetzte Betrag erhöht wird. Der Strafenkatalog in Bezug auf Verkehrsordnungswidrigkeiten umfasst damit Bußgeld sowie gegebenenfalls Punkte und ein Fahrverbot.

In jedem Fall lohnt es sich, zeitnah meine Kanzlei zu kontaktieren. Ich sehe mir den Bußgeldbescheid genau an und berate Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen – schließlich kann auch ein Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll sein.

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen

Anwalt für Strafrecht in München mit Strafgesetzbuch, Richterhammer und Brille

Grundsätzlich können Sie selbst Einspruch gegen das verhängte Bußgeld bzw. die Ihnen zur Last gelegte Verkehrsordnungswidrigkeit erheben. Allerdings wird einem solchen Einspruch oftmals eher stattgegeben, wenn Sie sich juristisch beraten lassen.

Dies muss bei einem Einspruch beachtet werden:

  • Der Einspruch muss vor Ablauf der zweiwöchigen Frist bei der Bußgeldstelle eingetroffen sein.
  • Die Erklärung muss verständlich und in deutscher Sprache abgegeben werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, Tatsachen und Beweismittel aufzuführen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
  • Werden entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht, können wiederum Nachteile in Bezug auf das Strafmaß entstehen.
  • Ein Einspruch kann neben dem postalischen Weg auch elektronisch eingelegt werden.

Ich überprüfe nicht nur die Zulässigkeit Ihres Einspruchs, sondern helfe Ihnen auch, die Erfolgschancen zu maximieren, und informiere Sie über all Ihre Rechte.

Verjährung von Bußgeldbescheiden

Wer vor mehr als drei Monaten geblitzt wurde und bisher keinen Bußgeldbescheid erhalten hat, kann gelassen davon ausgehen, dass die Ordnungswidrigkeit bereits frühzeitig verjährt ist. Wird allerdings ein Anhörungsbogen zugestellt, beginnt die dreimonatige Verjährungsfrist von Neuem. Sollte in der Zwischenzeit ein Bußgeldbescheid zugestellt werden, folgt eine sechsmonatige Verjährungsfrist.

Verantwortlichkeit für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Allgemein obliegt die Zuständigkeit für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr der zuständigen Verwaltungsbehörde, die dadurch als Bußgeldstelle auftritt. Die Behörden agieren dabei als Ermittlungsorgane, sind aber nicht für das anschließende Verfahren zuständig. Sollten Sie gegen die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit Einspruch einlegen, entscheidet das jeweils zuständige Amtsgericht über das anschließende Verfahren. Als Rechtsanwalt kenne ich mich mit all den Regelungen, Fristen und Auflagen aus und berate Sie daher gerne zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens.

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FAQ – Verkehrsordnungswidrigkeiten

Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?

Bei einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich um eine leichte Übertretung eines Gesetzes. Diese rechtswidrige Handlung kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit geht es um die Übertretung einer Regel aus der Straßenverkehrsordnung. Diese Fälle sind sehr häufig und es gehören unter anderem folgende Verstöße dazu:

  • Parkverstöße
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsverstöße
  • Missachtung von Verkehrsregeln wie Anschnallpflicht

Wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, können Sie diese durch Bezahlung der Geldbuße akzeptieren. In diesem Falle ist der Prozess abgeschlossen. Doch auch bei einer derartigen Strafe haben Sie das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Sie können daher einen Anwalt oder eine Anwältin Ihrer Wahl einschalten. Häufig werden Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten zu Unrecht verhängt. Nutzen Sie Ihre Chance auf eine Aufhebung der Geldbuße, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben.

Wie teuer ist eine Ordnungswidrigkeit?

Die Höhe der Strafe bei einer Ordnungswidrigkeit kann ganz unterschiedlich ausfallen. So reichen die Geldbußen von einer Höhe von zehn Euro bis hin zu mehreren Tausend Euro. Welche Strafen Sie erwarten, hängt von einigen Faktoren ab. Dazu gehört die Art des Verstoßes, ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt oder ob Vorsatz unterstellt wird. Lassen Sie bei einem Zweifel Ihrer Strafe dessen Höhe von einem unabhängigen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Verkehrsrecht prüfen. So können Sie ebenfalls die Chancen auf eine Rücknahme des Bußgeldbescheids, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch, prüfen lassen. Nicht selten werden Strafen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten falsch verhängt. Daher lohnt es sich für Sie, jeden Fall genau zu prüfen.

Welche Strafen drohen bei einer Ordnungswidrigkeit?

Im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit, wie bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, einem Abstandsverstoß oder Handy am Steuer, können empfindliche Geldbußen oder auch Punkte im Fahreignungsregister , sowie ein Fahrverbot für Sie drohen. Vor allem bei schweren Verstößen oder bei einer wiederholten Tat ist ein Fahrverbot keine Seltenheit. Wenn Sie wiederholt auffällig wurden und einen bestimmten Punktestand im Register überschritten haben, droht Ihnen auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug und den Führerschein angewiesen sind, kann der Entzug des Führerscheins zu großen Problemen führen. Doch häufig sind Strafen unrechtmäßig verhängt und Sie haben gute Chancen, dass die Strafe bei einem Einspruch fallen gelassen oder zumindest reduziert wird. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Rechtsprechung und nutzen Sie beim Zweifel an der Strafe die Hilfe eines Spezialisten oder einer Spezialistin. 

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Wenn Ihnen im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, leitet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Während dieses Prozesses wird die Höhe der Geldbuße, der Dauer des Fahrverbots und der Anzahl der Punkte im Fahreignungsregister festgelegt. Diese wird Ihnen mittels eines amtlichen Briefes, dem Bußgeldbescheid, postalisch zugestellt. Sie können den Bußgeldbescheid akzeptieren und durch Begleichung der Strafe den Prozess abschließen. Doch prüfen Sie jeden Bußgeldbescheid genau und lassen Sie diesen im Zweifel von einem Spezialisten oder einer Spezialistin für Verkehrsrecht prüfen. Denn nicht selten werden bei der Erstellung der Bußgeldbescheide Fehler gemacht, die zu Ihren Ungunsten sind. Gleichen Sie den Bußgeldbescheid daher immer zunächst mit den definierten Strafen im Bußgeldkatalog ab. Diese geben Ihnen einen guten Anhaltspunkt über die Höhe von üblichen Strafen bei vergleichbaren Fällen.

Die Zustellung des Bußgeldbescheids nach der Feststellung der Ordnungswidrigkeit darf nicht länger als drei Monate dauern. Sollte die Frist überschritten werden, sind Verkehrsordnungswidrigkeiten verjährt (außer Alkohol- und Drogenverstößen) und Sie können problemlos Einspruch einlegen. 

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Vor dem Erlass eines Bußgeldbescheids wird Ihnen in aller Regel ein Anhörungsbogen zugesandt. Sie sind nicht dazu verpflichtet, dieses Formular auszufüllen. Es kann in vielen Fällen sogar Ihre Chancen auf eine Anfechtung der Strafe verschlechtern, wenn Sie den Anhörungsbogen ohne Rücksprache mit einem Rechtsbeistand ausfüllen. Handeln Sie daher auf keinen Fall voreilig und verzichten Sie auf das Befüllen des Formulars.

Anstatt den Anhörungsbogen zu verwenden, sollten Sie lieber immer in Absprache mit einem Spezialisten oder einer Spezialistin gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen. Oft stehen die Chancen auf eine Anfechtung sehr gut.

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