Opfervertretung durch Ihren Anwalt in München
Durch eine Nebenklage kann sich eine Person, die Opfer einer Straftat, z.B. einer Körperverletzung, einer Vergewaltigung oder eines versuchten Mordes geworden ist, einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft anschließen. Auch Angehörige der Opfer von Tötungsdelikten haben das Recht, Ansprüche mithilfe einer Nebenklage geltend zu machen. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, an dem Prozess teilzunehmen und sind nicht der Tatenlosigkeit ausgesetzt. Um all Ihre Rechte durchzusetzen, steht Ihnen Rechtsanwalt Leonhard Graßmann für die Vertretung im Rahmen der Nebenklage zur Verfügung.
Opfervertretung mit Nachdruck: Ich setze Ihre Ansprüche durch!
Tel.: 089 - 550 272 77
Teilnahme am Verfahren im Rahmen der Nebenklage
Opfer von Straftaten sowie deren Angehörige können im laufenden Prozesses Akteneinsicht nehmen, sich über die aktuelle Beweislage informieren und Kenntnis über den Inhalt von Vernehmungen erlangen. Auch die aktive Teilnahme an der Verhandlung ist möglich: Als Nebenkläger bzw. Nebenklägerin können Sie Beweisanträge stellen, Erklärungen abgeben und Teilhabende sowie Sachverständige befragen. Aufgrund der oftmals hohen psychischen Belastung von Opfern und auch deren Angehörigen kann ein Opferanwalt wie ich Ihnen nicht nur als juristischer Berater, sondern auch als psychischer Beistand weiterhelfen.
Schadensersatz- & Schmerzensgeldansprüche geltend machen
Als Ihr juristischer Beistand informiere ich Sie selbstverständlich auch zu Ihren Ansprüchen auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld, die Sie bereits während des laufenden Verfahrens effektiv geltend machen können. Dies geschieht mithilfe eines sogenannten Adhäsionsverfahrens, das Ihnen als Opfer oder dessen Angehörigen viele Vorteile bietet:
- Kein langwieriger Zivilprozess
- Bei einem Adhäsionsantrag wird kein Gerichtskostenvorschuss fällig.
- Umgehen einer Mehrfachvernehmung vor verschiedenen Gerichten
- Die psychische Belastung für Opfer und Angehörige wird so gering wie möglich gehalten.
- Effektives Durchsetzen des Anspruchs auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld
Als Ihr Rechtsanwalt überprüfe ich, ob Ihr Antrag zulässig und geeignet für das genannte Verfahren ist, sodass Sie all Ihre Rechte wahrnehmen und Ihre Ansprüche durchsetzen können. Daraufhin ist es sowohl schriftlich als auch mündlich während der Hauptverhandlung möglich, einen Antrag auf Adhäsion zu stellen. Ist die Zulässigkeit und die Begründetheit überprüft, entscheidet das Strafgericht während der Urteilsverkündung auch über den zivilrechtlichen Anspruch der Nebenkläger und Nebenklägerinnen. Sollten Sie Fragen zu dem Verfahren haben oder unsicher sein, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche gegen den oder die Täter bzw. Täterinnen haben und ob das Adhäsionsverfahren in Ihrem Fall durchgeführt werden kann, berate ich Sie gerne telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei in München.
Noch Fragen zur Opfervertretung? Dann freue ich mich auf Ihren Anruf!
Tel.: 089 - 550 272 77
Kosten einer juristischen Opfervertretung
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Opfervertretung übernehmen immer mehr Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Nebenklage und auch eines eventuellen Adhäsionsverfahrens. Daher wird der Beauftragung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin, gerade bei schweren Straftaten, oftmals zugestimmt und Sie müssen sich nicht um zusätzlich anfallende Kosten sorgen. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und nicht die erforderlichen Kosten decken können, empfiehlt es sich, die Beantragung von Prozesskostenhilfe in Erwägung zu ziehen. In meiner Kanzlei finden Sie auf all Ihre Fragen Antworten und können sich auf mich als zuverlässigen und kompetenten Rechtsbeistand jederzeit verlassen.