Ladendiebstahl ist im Strafgesetzbuch eindeutig als Straftat definiert und zählt damit zu den schwereren Delikten, für die erhebliche Konsequenzen drohen. Ladendiebstahl gehört unter den Jugendlichen zu den häufigen Vergehen. Egal, ob als Mutprobe oder wenn nicht genügend Geld vorhanden ist, es gibt zahlreiche Gründe, warum junge Menschen zu dieser Tat verleitet werden. Nicht selten stehen daher Eltern und die Jugendlichen selbst vor der großen Frage, welche Strafen nach dem Erwischen beim Klauen drohen. Die Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht in München von Rechtsanwalt Leonhard Graßmann kennen die Rechtsprechung hierzu genau. Daher klären wir Sie in diesem Ratgeber über die möglichen Folgen auf.
So ist Diebstahl im Strafgesetzbuch definiert
Wer sich vorsätzlich eine fremde, bewegliche Sache aneignet, begeht nach der Definition des Strafgesetzbuchs einen Diebstahl. Hierfür drohen dem Täter oder der Täterin bei einer Verurteilung eine hohe Geldstrafe oder sogar ein Freiheitsentzug. Grundsätzlich ist für die Höhe der Strafe die Schwere der Tat relevant. In der Rechtsprechung wird hierbei zwischen einem einfachen und einem schweren Diebstahl unterschieden.
Der Ladendiebstahl gehört in diesem Fall zu dem Tatbestand des einfachen Diebstahls. Für eine schwere Tat müsste das Aneignen der Ware mittels Waffengewalt oder einer anderen Androhung von Gewalt erfolgen. Auch eine gewerbsmäßige Durchführung würde hierunter fallen.
Das passiert nach einer Anzeige wegen Diebstahl
Wenn eine Anzeige wegen Diebstahls bei der Polizei gestellt wird und der Verdacht begründet ist, sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen verpflichtet. Wenn Sie der oder die Beschuldigte sind, werden Sie über das Einleiten der Ermittlungen informiert. Erhärtet sich hier der Verdacht weiter, wird das offizielle Strafverfahren eingeleitet.
Während des Gerichtsverfahrens gibt es mehrere Möglichkeiten, bei denen das Verfahren eingestellt werden kann. Dies ist sowohl bei der Hauptverhandlung oder auch schön während der Untersuchungen möglich.
Diebstahl im Jugendstrafrecht – diese Strafen sind vorgesehen
Im Jugendstrafrecht steht die erzieherische Maßnahme noch vor der tatsächlichen Bestrafung im Fokus. Das Ziel soll es hierbei immer sein, die Jugendlichen auf den „rechten Weg“ zurückzubringen. Daher sind die Strafen bei einem Ladendiebstahl deutlich geringer als bei einer erwachsenen Person.
Folgende Konsequenzen sind hierbei üblich:
- Einfacher Diebstahl durch einen Ersttäter oder eine Ersttäterin: Geldstrafe mit 10 bis 30 Tagessätzen
- Einfacher Diebstahl bei einem Wiederholungstäter oder –täterin: höhere Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
- Täter oder Täterin zwischen 14 und 18 Jahren: Sozialstunden oder Jugendarrest
- Bei schweren Taten: Freiheitsstrafe mit einer Dauer von maximal 10 Jahren
Mit einem Fachanwalt oder einer –anwältin milde Strafen erhalten
Wenn Sie beschuldigt sind, einen Diebstahl begangen zu haben, sollten Sie sich in jedem Falle an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin wenden. Denn bei einem guten Verhandlungsgeschick und einer schlüssigen Argumentation lässt sich die Strafe während des Verfahrens deutlich abmildern. Nutzen auch Sie die Chance, um Reue bei Ihrer Tat zu zeigen. Denn gerade bei einem Jugendlichen haben Sie stets noch die Chance, ohne Hürden durch eine hohe Strafe in eine erfolgreiche Zukunft zu blicken. Das Ziel bei einer Vertretung durch einen Anwalt oder eine Anwältin ist es daher bei dem Urteil für einen Ladendiebstahl stets, eine Freiheitsstrafe zu vermeiden und stattdessen eine Geldstrafe oder Sozialstunden ausgesprochen zu bekommen.
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