Das erste Mal in München vor Gericht – darauf sollten Sie achten

Die Situation in einem Gerichtssaal ist ungewohnt und bisweilen auch furchteinflößend. Als Strafverteidiger in München kenne ich, Rechtsanwalt Leonhard Graßmann, die Verunsicherung meiner Mandanten im Gerichtssaal, wenn ein Urteil wegweisend ist für die Zukunft und schlimmstenfalls mit einem Freiheitsentzug endet. Gemeinsam mit meinem Mandanten bereite ich deshalb die Hauptverhandlung und das erste Mal vor Gericht sorgfältig vor. Worauf Sie achten sollten? Hier sind die wichtigsten Informationen.

Die Sitzordnung in einem Gerichtssaal

Die gute Nachricht: Gerichtssäle sind in Bezug auf die Sitzordnung alle nach demselben Schema eingerichtet.

  • Etwas erhöht sitzt in Strafprozessen der Strafrichter, der bei Strafsachen in erster Instanz von zwei Schöffen flankiert wird.
  • Vor der Richterbank sitzen (vom Richter aus gesehen) auf der rechten Seite der Strafverteidiger sowie der Angeklagte. Das sind mein Mandant und ich.
  • Auf der gegenüberliegenden Seite, also links vor der Richterbank, nimmt ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Platz. Das können ein Staatsanwalt oder auch ein Rechtsreferendar sein.
  • Neben der Staatsanwaltschaft sitzen der Nebenkläger mit Rechtsanwalt sowie gegebenenfalls ein Sachverständiger.

Meistens sind die Anwälte näher beim Richter platziert als der Angeklagte beziehungsweise der Nebenkläger. In der Mitte vor der Richterbank befindet sich ein Tisch mit Stuhl, auf dem die am Verfahren beteiligten Personen sowie Zeugen für Befragungen Platz nehmen. Gegenüber der Richterbank, auf der anderen Seite des Raumes, sitzen die Zuschauer. Sofern es sich um ein für die Öffentlichkeit interessantes Verfahren handelt, nehmen hier auch die Medienvertreter Platz.

Gibt es einen Dresscode vor Gericht?

Nein, eine Kleidungsvorschrift gibt es nicht. Heutzutage ist auch Freizeitkleidung erlaubt, solange sie nicht provozierend oder anstößig ist. Im Vordergrund stehen der Respekt und die Achtung gegenüber dem Gericht, dem durch ein gepflegtes Äußeres sowie durch ordentliche Kleidung Rechnung getragen wird. Frauenfeindliche Aufdrucke oder politische Parolen auf T-Shirts oder Jacken haben in einem Gerichtssaal nichts zu suchen. Wichtig ist, dass Sie Kleidung tragen, in der Sie sich wohlfühlen und frei bewegen können. Auf diese Weise lässt sich die Anspannung leichter ertragen.

Soll ich reden oder lieber schweigen?

Im Rahmen der Befragung werden Sie nach Ihren Personalien gefragt. Ansonsten bespreche ich mich als Rechtsanwalt vorab mit meinem Mandanten. Wir verabreden vor der Verhandlung, in welchem Umfang Sie sich einlassen sollen. Als Angeklagter oder Beschuldigter müssen Sie sich nicht äußern, sondern können auch schweigen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und meiner umfassenden Fachkenntnisse als Strafverteidiger in München garantiere ich Ihnen ein faires Verfahren, durch das ich Sie sicher führen werde.

Was Sie zu Hause lassen sollten und was Sie mitbringen dürfen

Es mag selbstverständlich sein, doch immer wieder kommt es vor, dass Mandanten gefährliche Gegenstände bei sich führen. Waffen jeglicher Art sind im Gerichtssaal verboten. Ohnehin müssen sie vor Betreten des Gerichts abgegeben werden. Gleiches gilt für Alkohol und Drogen, die ebenfalls zu den absoluten Tabus gehören. Auch das Mitbringen von Haustieren, zum Beispiel einem Hund, ist durch die Hausordnung untersagt. Anderes gilt für Therapiehunde, die vom Verbot ausgenommen sind. Was Sie mitbringen dürfen, ist moralische Unterstützung durch Freunde, Bekannte und Familienangehörige, die sich allerdings ruhig und dem Anlass entsprechend verhalten sollten.

Die Vorarbeit vor einer Verhandlung

Die Wiedergutmachung ist ein wesentliches Merkmal für die Strafzumessung. Sofern Sie einen Dritten finanziell geschädigt haben, sollten Sie versuchen, noch vor dem Verhandlungstermin den Schaden zu ersetzen. Sind Sie dazu nicht in der Lage, können Sie sich um eine Ratenzahlungsvereinbarung bemühen und zunächst einmal so viel leisten, wie Sie können. Ist aufgrund der Tat kein Schadenersatz möglich, können Sie zum Beispiel Schmerzensgeld leisten oder um Entschuldigung bitten. Handlungen, die auf Wiedergutmachung gerichtet sind, wirken sich in jedem Fall günstig auf das Strafmaß aus.

Die Atmosphäre vor Gericht und den Richter kennenlernen

Sofern Gelegenheit dazu besteht, ist es sinnvoll, sich vor dem ersten Mal vor Gericht mit der Atmosphäre vertraut zu machen. Um die Nervosität zu reduzieren und an Sicherheit zu gewinnen, können Sie sich vorab eine Verhandlung anschauen. Die meisten Verfahren sind öffentlich, sodass Sie sich jederzeit als Zuschauer dazu setzen können. Im Idealfall wird die Verhandlung von dem Richter geführt, vor den Sie später treten müssen. Auf diese Weise können Sie möglicherweise in Erfahrung bringen, wie er in bestimmten Situationen reagiert.

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