Wissenswertes: Wann wird ein Eintrag im Führungszeugnis gelöscht

Vorstrafen und Verjährung von Einträgen ins Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis soll Auskunft darüber geben, ob eine Person vorbestraft ist. Es gibt das einfache und das erweiterte Führungszeugnis. In der Regel kann das Dokument neben dem klassischen Antragsverfahren auch online beantragt werden, sodass jederzeit ein Einblick möglich ist. Die Einträge bleiben dabei nicht immer bestehen, sondern werden nach einer bestimmten Zeitspanne aus dem Führungszeugnis gelöscht. Abhängig ist das allerdings immer von der Straftat selbst und der Höhe der verhängten Strafe. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München, erkläre ich hier, was ein Führungszeugnis genau enthält und wann Einträge getilgt werden.

Was ist ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, kurz BZR. In das BZR werden alle Strafen eines Verurteilten eingetragen, gleich wie schwer.

Im Führungszeugnis nicht enthalten sind jedoch leichtere Straftaten, wie zum Beispiel Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen, aber nur dann, wenn es sich dabei um die einzige Eintragung im BZR handelt. Ist dort noch eine weitere Strafe eingetragen, wird auch die erwähnte Bagatellverurteilung im Führungszeugnis aufgenommen.

Ebenso werden die meisten Verurteilung nach Jugendstrafrecht nicht ins Führungszeugnis übernommen.

Es kann sein, dass ein Arbeitgeber die Vorlage des Führungszeugnisses verlangt. Besonders, wer in sicherheitsrelevanten Bereichen oder mit Kindern oder Jugendlichen arbeitet, muss häufig ein (erweitertes) Führungszeugnis vorlegen.

Führungszeugnis
© adobeStock/Björn Wylezich

Können Einträge aus meinem Führungszeugnis gelöscht werden?

Das Führungszeugnis stellt immer nur den verkleinerten Auszug aus dem gesamten Bundeszentralregister dar, sodass die Einträge gesetzlich festgelegt sind und auch entfernt werden können. Die im Dokument enthaltenen Einträge werden nicht aus dem BZR gelöscht, sondern nach einer gewissen Zeit nur nicht mehr weiter im Führungszeugnis aufgenommen. Sie bleiben jedoch im Bundeszentralregister länger registriert. Hier liegt die Frist zwischen 5 bis 20 Jahren. Manche Einträge werden im BZR auch nie gelöscht.

Vorstrafe und Schwere des Delikts

Welcher Eintrag aus dem Führungszeugnis getilgt wird, hängt immer von der Schwere des Vergehens ab. Wie der Eintrag, so sind auch bestimmte Fristen gesetzlich vorgeschrieben, die dazu gedacht sind, die Einträge durch das Bundeszentralregister nicht weiter in der Bescheinigung aufzuführen. Ist die Frist abgelaufen, gilt die Person nicht mehr als vorbestraft, solange nicht weitere Straftaten anfallen. Die Einträge werden entsprechend nach Ablauf bestimmter Fristen, die zwischen 3 bis 10 Jahren liegen, aus dem Führungszeugnis entfernt. Diese Fristen werden ab dem ersten Tag einer Verurteilung gezählt. Ein vorzeitiges Löschen des Eintrags ist nicht möglich.

Wann kann ein Eintrag in meinem Führungszeugnis gelöscht werden?

Wann der Eintrag aus dem Führungszeugnis entfernt wird, hängt von dem Delikt selbst und von der Schwere der Straftat ab.

Eine Löschung erfolgt nach 3 Jahren, bei:

  • Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten
  • Geldstrafen
  • Bewährungsstrafen, die bis zu 1 Jahr dauern, wenn im BZR nicht noch weitere Freiheitsstrafen eingetragen sind,
  • Jugendstrafe von nicht mehr als 1 Jahr
  • Verurteilungen zu einer Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist

Eine Löschung nach 5 Jahren findet statt, wenn die verhängte Strafe höher ist. Das ist dann der Fall, wenn:

  • Freiheitsstrafen ohne Bewährung oder Bewährungsstrafen von über 1 Jahr
  • längere Jugendstrafen
Führungszeugnis ohne Eintragung
© TwilightArtPictures – stock.adobe.com

Längere Fristen für Einträge im Führungszeugnis

Für noch höhere Verurteilungen gilt eine Frist von 10 Jahren. Hierunter fallen die meisten Verurteilungen wegen Sexualdelikten mit einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr.

Wenn ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird, gibt es auch noch weitere Straftatbestände, bei denen die Verurteilung erst nach 10 Jahren nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird.

Die Frist verlängert sich entsprechend um die Dauer der jeweils verbüßten Freiheitsstrafe.

Voraussetzung dafür ist immer, dass während der Tilgungsfrist keine weiteren Verurteilungen dazu kommen. Eine Tilgung erfolgt nur dann, wenn alle Fristen der Eintragungen unter gültigen Bedingungen abgelaufen sind.

Welche Einträge werden in meinem Führungszeugnis nie gelöscht?

Einige Einträge werden aus dem Führungszeugnis nie getilgt. Das betrifft alle Sicherheitsverwahrungen und lebenslangen Freiheitsstrafen, die im Führungszeugnis beibehalten werden. Gleiches gilt für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik aufgrund eines Verbrechens. Wird eine Bewährung widerrufen, gilt auch die Frist nicht mehr. Sie verlängert sich entsprechend mit der Dauer der Freiheitsstrafe.

Wer hat das Recht, mein Führungszeugnis einzusehen?

Hier gelten alle rechtskräftigen Verurteilungen durch ein offizielles deutsches Gericht. Eingesehen werden kann das Führungszeugnis von:

  • allen obersten Bundes- und Landesbehörden
  • Staatsanwaltschaft
  • Gericht
  • Vollzugsbehörden
  • Finanzbehörden (wenn es um die Verfolgung von Straftaten geht)
  • Kriminalpolizei
  • Einbürgerungsbehörde
  • Behörden für eine Erlaubnis, Waffen zu tragen, oder für die Erlaubnis nach BtMG
  • Arbeitgebern und Unternehmen, die in sicherheitssensiblen Bereichen tätig sind
  • Luftsicherheitsbehörde
  • Nachrichtendiensten
  • Ausländerbehörde

Aber auch Arbeitgeber verlangen regelmäßig die Vorlage des Führungszeugnisses von potenziellen Mitarbeitenden. Das betrifft vor allem all jene, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten oder im Sicherheitsgewerbe tätig sind, sowie Personen, deren Arbeitgeber die Bundeswehr ist. Darüber hinaus wird bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, die Vorlage des Führungszeugnisses verlangt sowie bei der Beantragung des Personenbeförderungsscheins.

Anfechtung von Einträgen vor Gericht

Alle Einträge in das Führungszeugnis unterliegen gesetzlichen Vorschriften und Tilgungsfristen. Besteht ein Eintrag, kann dieser in der Regel auch nicht gerichtlich angefochten werden. Hier gelten die gesetzlich festgelegten Fristen in Hinblick auf die Straftat. Ist ein Strafverfahren ausgesetzt, erfolgt der Eintrag erst bei einer Verurteilung. Diese ist rechtsgültig und bleibt als Eintrag im Führungszeugnis so lange erhalten, bis die Frist abgelaufen ist.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Führungszeugnis und den damit verbundenen rechtlichen Vorschriften? Ich, Rechtsanwalt für Strafrecht Leonhard Graßmann, berate Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in meiner Münchner Kanzlei.

FAQ

Welche Verurteilungen werden ins Führungszeugnis aufgenommen?

Ins Führungszeugnis werden alle Verurteilungen einer Person aufgenommen, ausgenommen sind davon Geldstrafen unter 90 Tagessätzen, sofern diese die einzigen Eintragungen darstellen, sowie andere leichte Vergehen und Ordnungswidrigkeiten.

Wie lange bleibt ein Eintrag im Führungszeugnis?

Einträge bleiben, je nach Art des Deliktes und dessen Schwere, drei, fünf oder zehn Jahre im Führungszeugnis. Lebenslange Freiheitsstrafen und angeordnete Sicherheitsverwahrungen können grundsätzlich nicht aus dem Führungszeugnis entfernt werden.

Ab welchem Alter ist eine Eintragung möglich?

Eintragungen in das Führungszeugnis sind ab 14 Jahren möglich. Verurteilungen unter zwei Jahren nach Jugendstrafrecht werden in der Regel allerdings gar nicht in das Führungszeugnis eingetragen, sofern es keine anderen Eintragungen gibt. Eine Ausnahme stellen Sexualdelikte dar.

Welche Konsequenzen hat eine Eintragung ins Führungszeugnis?

Mit einem Eintrag im Führungszeugnis können bestimmte Ziele nicht erreicht werden, zum Beispiel das Ausführen des Wunschberufs. 

Wird eine Ordnungswidrigkeit ins Führungszeugnis eingetragen?

Nein, Ordnungswidrigkeiten werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen.

Wo wird das Führungszeugnis beantragt?

Das Führungszeugnis kann bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Dafür ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses notwendig. Außerdem möglich ist die Beantragung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Dafür ist ein Ausweis mit Online-Ausweisfunktion notwendig sowie ein Smartphone oder Kartenlesegerät.

Für welche Berufe wird ein Führungszeugnis benötigt?

Das Führungszeugnis wird vorrangig für Berufe in der Kinder- und Jugendarbeit benötigt. Weiterhin erfordert die Arbeit in der Sicherheitsbranche oder bei der Bundeswehr ein Führungszeugnis. Busfahrerinnen und Busfahrer sowie andere Berufsgruppen, die Personen befördern, brauchen das Führungszeugnis, um den Personenbeförderungsschein zu erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Bundeszentralregister und Führungszeugnis?

Im Bundeszentralregister finden sich alle Strafen, die im Zuge einer Verurteilung entstanden sind. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Leichte Straftaten und Jugendstrafen sind hier oft nicht eingetragen.

Was steht im einfachen und im erweiterten Führungszeugnis?

Im einfachen Führungszeugnis finden sich alle Eintragungen in Hinblick auf verurteilte Straftaten, ausgenommen sind leichte Verurteilungen, die zum Beispiel zu Geldstrafen unter 90 Tagessätzen geführt haben. Das erweiterte Führungszeugnis hingegen enthält zusätzlich insbesondere Verurteilungen wegen Sexualdelikten, auch wenn diese zu Jugendstrafen oder geringfügigen Geldstrafen geführt haben.

Wer stellt den Antrag auf Erteilung?

Den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellt diejenige Person beziehungsweise die Behörde oder Instanz, die die Vorlage des Führungszeugnisses verlangt. Das erweiterte Führungszeugnis bedarf einer schriftlichen Bestätigung, die die Voraussetzungen für die Beantragung bestätigt.