Drogen im Jugendalter: Welche Strafen drohen?
Im jugendlichen Alter werden häufig Straftaten begangen. Viele junge Menschen sehen einige Dinge als Kavaliersdelikt an, ohne dass ihnen bewusst ist, welche gravierenden Strafen für die Vergehen drohen können. Gerade Drogen spielen häufig im Umfeld von Jugendlichen eine Rolle. Egal, ob der Besitz, der Konsum oder sogar der Handel mit Drogen: Es gibt klar definierte Strafen, die hierfür verhängt werden können. Als Anwalt für Drogendelikte in München weiß ich, Rechtsanwalt Leonhard Graßmann, womit Sie bei einer Verurteilung rechnen müssen. In diesem Ratgeber zeige ich Ihnen, welche Strafen drohen und welche Besonderheiten im Jugendstrafrecht gelten.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Drogendelikte im Jugendstrafrecht – diese Taten lassen sich bestrafen
- Besitz und Konsum – im Jugendstrafrecht sind die Strafen häufig milder
- Rechtsbeistand bei einer Anklage – so kann Ihnen der Jurist helfen
Das Wichtigste in Kürze
- Drogenhandel wird auch bei Jugendlichen streng bestraft. Allerdings kann im Jugendstrafrecht flexibler auf Vergehen reagiert werden als im Erwachsenenstrafrecht.
- Auch der Besitz oder der Konsum lässt sich bei Jugendlichen bestrafen. Neben einer Freiheitsstrafe sind Zuchtmittel und andere Erziehungsmaßnahmen als Strafe erlaubt.
- Lassen Sie sich rechtlich beraten und vertreten, wenn Jugendlichen der Drogenhandel, Besitz und Konsum vorgeworfen wird. Denn es gibt viele Wege, eine Strafe zu umgehen und auf ein erträgliches Maß zu senken.
Drogendelikte im Jugendstrafrecht – diese Taten lassen sich bestrafen
Im Umgang mit Drogen gibt es verschiedene Delikte, die sich bestrafen lassen. Dazu gehören:
- Der Besitz
- Der Konsum
- Der gewerbliche Handel
Ebenso wie im Erwachsenenstrafrecht kann der Handel mit einem Freiheitsentzug belangt werden. Allerdings gibt das Jugendstrafrecht dem Richter oder der Richterin mehr Freiraum. Schließlich soll hier der Erziehungsgedanke noch im Vordergrund stehen und der junge Mensch von dem falschen Verhalten überzeugt werden. Daher lassen sich auch Zuchtmittel und andere Erziehungsmaßnahmen anwenden, um die Tat zu belangen.
Besitz und Konsum – im Jugendstrafrecht sind die Strafen häufig milder
Gerade der Besitz und Konsum wird bei Ersttätern und -täterinnen noch mit milden Strafen belegt. Handelt es sich um geringe Mengen, wird die Anklage oft zunächst fallen gelassen. Die Zukunft der Jugendlichen soll durch den Besitz und den Konsum von Drogen nicht verbaut werden und dennoch muss diesen Menschen klargemacht werden, dass sie eine rechtswidrige Handlung begangen haben.
Rechtsbeistand bei einer Anklage – so kann Ihnen der Jurist helfen
Ein Rechtsbeistand bei einer Anklage wegen Drogenbesitz, -handel oder -konsum lohnt sich immer für Sie. Denn der Experte oder die Expertin kann den Fall genau prüfen und die passenden Schritte einleiten. So lassen sich viele Strafen abmildern oder sogar ganz umgehen. So leistet der Jurist oder die Juristin einen wesentlichen Anteil, dass Jugendliche trotz derartig leichtsinniger Straftaten in eine rosige Zukunft blicken können. Holen Sie sich am besten frühzeitig Hilfe, wenn die Anklage vorliegt, damit in Ruhe die richtigen Schritte eingeleitet werden können.
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