Diebstahl im Jugendstrafrecht – mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?
Jugendliche und Heranwachsende testen gerne ihre Grenzen aus. Vielfach geht es darum, dazuzugehören, einen Platz in der Gesellschaft zu finden. Wenn man jedoch auf der Suche nach Anschluss an die falschen Leute gerät, kommt es schnell zu unbedachten Handlungen. Ein Beispiel ist die beliebte Mutprobe Ladendiebstahl. Schnell mal eine Kleinigkeit im Geschäft mitgehen lassen – was mag daran schon schlimm sein? Wer jedoch auf frischer Tat ertappt wird, sieht das bald anders. Als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht weiß ich, was im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens auf jugendliche Straftäter und Straftäterinnen zukommt. Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch sowie für die Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Darum sollten Sie mich beauftragen:
- Kurzfristige Terminvergabe
- Zügige Situationsanalyse
- Individuelle Verteidigungsstrategie
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Tel.: 089 - 550 272 77
Was passiert unmittelbar nach Lautbarwerden der Tat?
Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) erhalten selbst, Jugendliche (14- bis 17-Jährige) über ihre Eltern eine schriftliche Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung. Sie stehen in der Pflicht, über alle persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Wohnort u.Ä.) Auskunft zu geben. Darüber hinaus dürfen Betroffene von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das heißt: Angaben zur Tat müssen nicht gemacht werden. Bei Detailfragen wenden Sie sich gerne an meine Kanzlei in München – ich unterstütze Sie gerne.
Faires Strafmaß? Nur mit der richtigen Verteidigungsstrategie
Ersttäter und Ersttäterinnen erwartet meist eine vergleichsweise milde Strafe. Anders sieht es aus, wenn im Bundeszentral- und Erziehungsregister bereits Einträge verzeichnet sind. Zudem hängt das Strafmaß maßgeblich von der Schwere der begangenen Tat ab.
Bei dem Tatbestand Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (bis 50 €) kommt es – sofern keine Vorstrafen vorliegen – vielfach zu einer Einstellung des Verfahrens. Je nach Einzelfall ist die Einstellung mit oder ohne Auflagen (z.B. Ableistung von Sozialstunden) verbunden.
Handelt es sich um einen besonders schweren Fall des Diebstahls (z.B. Entwenden einer lizenzbedürftigen Handfeuerwaffe, religiöser Objekte aus Religionsgebäuden, Diebstahl verbunden mit Einbruch), können Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 10 Jahren auf den Täter bzw. die Täterin zukommen. Durch gezielten anwaltlichen Beistand kann unter Umständen eine Aussetzung auf Bewährung erreicht werden. Auch besteht generell die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten in eine Geldstrafe umzuwandeln. Wenn Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen, kümmere ich mich mit größter Sorgfalt um Ihre Belange und hole – im Rahmen einer fairen Verhandlung – das Bestmögliche für Sie heraus.
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FAQ – häufige Fragen zum Thema Diebstahl
Welche Strafen drohen bei Diebstahl?
Diebstahl zählt in den Bereich der Straftaten und kann für Sie als Täter oder Täterin zu einer hohen Geldstrafe oder sogar zu einem Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren führen. Im Übrigen spielt es keine Rolle, ob der Diebstahl gelungen ist oder es bei einem Versuch blieb.
In der Rechtsprechung wird zwischen dem einfachen und dem schweren Diebstahl unterscheiden. Sobald der Wert der entwendeten Ware 50 Euro übersteigt, erfolgt die Verfolgung des Diebstahls von Amts wegen. Der Delikt ist im Strafgesetzbuch definiert und die Strafhöhe geregelt. Es gibt einige Faktoren, die über das Strafmaß entscheiden, wie:
- Art des Diebstahls
- Schwere des Diebstahls
- Sind Vorstrafen vorhanden oder nicht
- Zeigt der Täter oder die Täterin Reue
- Das Alter des Täters oder der Täterin
- Wurde ein Geständnis abgelegt oder nicht
Was ist einfacher und schwerer Diebstahl?
In der Rechtsprechung wird zwischen dem einfachen und dem schweren Diebstahl unterscheiden. Die Differenzierung ist bei einem Urteil wichtig, da die Art auch maßgeblich über die Höhe des Strafmaßes entscheidet.
Der einfache Diebstahl kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bei diesem Delikt wird eine bewegliche, fremde Sache entwendet. Der Täter oder die Täterin macht sich diesen Gegenstand zu eigen, ohne dabei ein Hindernis zu überwinden. Die Handlung wird bewusst und mit gezielter Absicht ausgeführt.
Bei einem schweren Diebstahl dagegen wird bewusst ein Hindernis überwunden, um das Ziel des Diebstahls zu erreichen. Hierzu kann das Eindringen in eine fremde Wohnung oder auch die Gewaltandrohung an den oder die Bestohlenen gehören. Ebenfalls zählt in diesen Bereich, wenn der Täter oder die Täterin eine Waffe zur Erwirkung des Diebstahls verwendet. Das Verhängen einer Geldstrafe ist für diese Delikte nicht mehr vorgesehen. Vielmehr können Strafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Zu den schwersten Formen des Diebstahls gehört der sogenannte Bandendiebstahl, bei dem mindestens drei Mitglieder an der Tat beteiligt sind. Im Bereich der organisierten Kriminalität nimmt der Diebstahl häufig eine wichtige Rolle ein.
Wann verjährt Diebstahl?
Diebstahl gehört zu den Strafdelikten, die nach fünf Jahren verjähren. Selbst bei einem schweren Delikt ist nach Ablauf dieser Frist keine Strafverfolgung mehr möglich.
Besonders wenn Sie von einem Diebstahl betroffen sind, ist es wichtig, dass Sie diese Verjährungsfrist kennen. Denn sonst besteht die Gefahr, dass Sie den Täter oder die Täterin nicht mehr zur Rechenschaft ziehen können, wenn die fünf Jahre abgelaufen sind.
Gerade bei leichten Fällen und Ersttätern oder Ersttäterinnen kann auch trotz Unterschreiten der Verjährungsfrist eine Einstellung des Verfahrens die Folge sein. Auch dann ist keine Verfolgung mehr möglich.
Steht Diebstahl in meinem polizeilichen Führungszeugnis?
Da Diebstahl zu den Strafdelikten zählt, wird der Tatbestand auch ins polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen. Je nachdem, wie schwer die Straftat war, beträgt die Frist der Eintragung drei, fünf oder sogar zehn Jahre.
Besonders bei Wiederholungstätern oder -täterinnen wird die Frist für die Eintragung deutlich verlängert. Wenn auch Sie Ihr Führungszeugnis beantragen und unsicher sind, ob ein Eintrag besteht, sollten Sie sich im Zweifel professionelle Hilfe von einem Anwalt oder einer Anwältin holen. Denn in einigen Fällen kann eine Löschung des Eintrages bewirkt werden.
Was ist versuchter Diebstahl?
Ein versuchter Diebstahl gehört ebenso wie ein erfolgreicher Diebstahl zu den Straftatbeständen. Immer dann, wenn ein Täter oder eine Täterin einen Diebstahl plant, dann aber diesen nicht erfolgreich abschließt, gehört das Delikt in diesen Bereich. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass eine Verurteilung nur dann möglich ist, wenn das Ablassen von der Tat nicht freiwillig erfolgt. Gelingt beispielsweise das Eindringen in eine Wohnung nicht und wird deswegen vom Diebstahl abgesehen, ist der Tatbestand erfüllt. Es spielt für die Höhe des Strafmaßes keine Rolle, ob ein Diebstahl erfolgreich oder nur versucht ist.
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