Wer sich unter Cannabis-Einfluss hinter das Steuer setzt, gefährdet alle Teilnehmer des Straßenverkehrs. Der Bußgeldkatalog sieht daher empfindliche Strafen für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) im Straßenverkehr vor: Punkte in Flensburg, Geldstrafen und (bislang) grundsätzlich Fahrverbote. Allerdings urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Frühjahr in einer vielbeachteten Entscheidung, dass eine einmalige (!) Autofahrt unter Cannabis-Einfluss nicht automatisch zum Führerscheinentzug führen muss. Im konkreten Fall kommt es jedoch wesentlich auf Ihr Verhalten und Ihren juristischen Beistand an, wie die Angelegenheit ausgeht. Als Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in München erkläre ich Ihnen hier, was Sie zum Thema Cannabis am Steuer und über drohende Fahrverbote wissen müssen.
Autofahren unter Cannabis-Einfluss: Punkte in Flensburg, Geldbuße und Fahrverbot
Wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten und festgestellt wird, dass Sie unter dem Einfluss von Cannabis Auto gefahren sind, sind die Regeln prinzipiell eindeutig: Der erste Verstoß wird mit zwei Punkten in Flensburg, 500 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot geahndet. Die zweite Ordnungswidrigkeit schlägt mit ebenfalls zwei Punkten, 1.000 Euro Geldbuße und drei Monaten Fahrverbot zu Buche. Bei der dritten Auffälligkeit sind es zwei Punkte, 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot. Diese Angaben sind jedoch häufig rein theoretischer Natur, weil die Strafverfolgungsbehörden Ihnen spätestens, wenn Sie das zweite Mal erwischt werden, unterstellen werden, dass Sie Gelegenheits- oder gar Regelkonsument sind. Damit wird Ihre Fahreignung grundsätzlich infrage gestellt – und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
THC und THC-COOH: Zwei Werte, die für Ihren Führerschein wichtig sind
Für Cannabis am Steuer sind zwei medizinische Werte von Bedeutung: Zum einen die in Nanogramm pro Milliliter Blut (ng/ml) angegebene Tetrahydrocannabinol (THC)-Konzentration im Blut, die – ähnlich dem Promillewert – die vorhandene Menge des Wirkstoffs von Cannabis erfasst. Zum anderen der THC-Carbonsäure-Wert (THC-COOH), der – vereinfacht gesagt – ein Indikator für den Abbau des Cannabis-Wirkstoffs ist – und über den daher Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Konsums gezogen werden können. Ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml gehen die Gerichte davon aus, dass Sie nicht zwischen Teilnahme am Straßenverkehr und Cannabis-Konsum trennen können – wodurch ein Entzug der Fahrerlaubnis droht. Ein THC-COOH-Wert von über 100 ng/ml gilt in der praktischen Rechtsprechung als Indiz für gelegentlichen Konsum – und damit für Fahruntauglichkeit.
Experten-Rat: Schweigen Sie beharrlich und kontaktieren Sie einen Anwalt
Als Inhaber der Kanzlei Leonhard Graßmann rate ich Ihnen aus langjähriger Erfahrung:
- Machen Sie bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle niemals Angaben zu Ihrem Konsum.
- Verzichten Sie unbedingt auf die Beteuerung eines erstmaligen Vergehens, die immer als Schutzbehauptung eingestuft wird.
- Weisen Sie gegebenenfalls auf Ihr Aussageverweigerungsrecht hin.
- Kontaktieren Sie unverzüglich einen kompetenten Rechtsanwalt mit Expertise im Betäubungsmittelstrafrecht.
Das Leipziger Urteil: Nun entscheiden die Fahrerlaubnisbehörden
Das eingangs erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig setzt zwar den Automatismus außer Betrieb, mit dem auch eine einmalige Cannabis-Fahrt mit einem Führerscheinentzug geahndet wurde – ein Freifahrtschein ist das Urteil jedoch nicht. Die Richter stellen es gleichzeitig nämlich den Fahrerlaubnisbehörden anheim, eventuell mit einem Gutachten zu klären, ob der Cannabis-Konsument seine Fahrtauglichkeit korrekt einzuschätzen vermag. Hier kommt es besonders auf das Fingerspitzengefühl, die Kompetenz und Erfahrung eines versierten Rechtsanwalts an, um eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) abzuwenden.
Cannabis am Steuer: Fahrfehler bedeuten Entzug der Fahrerlaubnis
Werden Sie unter Cannabis-Einfluss durch Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler im Straßenverkehr auffällig, droht ein Strafverfahren, das regelmäßig mit Entzug der Fahrerlaubnis, Geldbußen und langen Sperrfristen für die Neubeantragung des Führerscheins endet. Die zuständige Führerscheinstelle kann die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen und – sollte die Fahrerlaubnis nicht bereits im Strafverfahren entzogen worden sein – ihrerseits den Führerschein wegen mangelnder Fahreignung entziehen.
Nehmen Sie rechtzeitig juristische Hilfe in Anspruch
Bitte beachten Sie auch: Wird Ihnen ein regelmäßiger Cannabis-Konsum nachgewiesen, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden – und zwar auch dann, wenn Sie im berauschten Zustand weder Auto, Lkw noch Fahrrad gefahren sind, also hinter keinem Steuer/Lenker gesessen haben. Nehmen Sie daher bei allen rechtlichen Konflikten, in denen Ihnen Drogenbesitz oder -konsum vorgeworfen wird, sofort juristische Hilfe durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch. Als Inhaber der Kanzlei Leonhard Graßmann kann ich Ihnen nach Akteneinsicht und Abwägung aller Möglichkeiten konkrete Vorschläge machen, wie der Schaden am besten begrenzt wird.