Die Wohnräume eines Menschen stellen einen geschützten Bereich dar, in dem dieser sich entfalten und zur Ruhe kommen kann. Aus diesem Grund ist die Verletzung der Privatsphäre durch eine Hausdurchsuchung nur mit richterlichem Beschluss (oder bei Gefahr im Verzug) und bei konkretem Tatverdacht zulässig. Die Durchsuchung der eigenen Wohnung stellt immer eine enorme Belastung des Betroffenen und seiner Mitbewohner […]
