In der Hektik des Alltags kann es schnell passieren – Sie werden geblitzt, beim unrechtmäßigen Überholen erwischt oder haben den Abstand zum vorausfahrenden Auto nicht verkehrsgerecht eingehalten. Doch vor der Zustellung des Bußgeldbescheids flattert in der Regel der Anhörungsbogen für die Ordnungswidrigkeit ins Haus. Nicht selten sind Mandanten oder Mandantinnen verunsichert, wie sie mit diesem Dokument umgehen sollen. Muss dieser ausgefüllt werden und welche Fristen gibt es bei der Abgabe zu beachten? Damit Sie einen ruhigen Kopf bewahren können und richtig handeln, geben wir vom Rechtsanwalt Leonhard Graßmann als Anwalt Strafrecht München Ihnen in diesem Ratgeber die notwendige Hilfe für dieses Thema.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Anhörungsbogen – diesen Zweck erfüllt das Dokument
- Muss der Anhörungsbogen ausgefüllt werden?
- Verlassen Sie sich auf Rechtsexperten – die Beratung ist entscheidend
Das Wichtigste in Kürze
- Der Anhörungsbogen bei einer Ordnungswidrigkeit bietet Ihnen die Chance, Ihre Sichtweise auf ein etwaiges Vergehen darzulegen.
- Sie sind nicht zum Ausfüllen verpflichtet und sollten dies auch nur in Rücksprache mit einem Anwalt oder einer Anwältin tun. Beachten Sie genannte Fristen zur Rücksendung des Dokuments in jedem Falle.
- Formfehler bei Ordnungswidrigkeiten eröffnen Ihnen viele Chancen, für das Einstellen des Verfahrens zu sorgen. Lassen Sie sich hierzu beraten und nutzen Sie diese Möglichkeit.
Der Anhörungsbogen – diesen Zweck erfüllt das Dokument
Der Anhörungsbogen für eine Ordnungswidrigkeit ist Ihre Chance, Ihre Sicht zur Sachlage des Vergehens zu schildern. Da es deutschlandweit keine einheitliche Form dieses Dokuments gibt, können sich der Aufbau und der Inhalt je nach Fall unterscheiden. In der Regel sind aber zumindest folgende Informationen enthalten:
- Angaben zum Tatvorwurf, dem Zeitpunkt und dem Ort der Ordnungswidrigkeit
- Mögliche Folgen des Verstoßes
- Persönliche Angaben zum Beschuldigten oder der Beschuldigten und dem Fahrzeug
- Beweismittel
Da Sie nach Grundgesetz ein Anrecht auf die rechtliche Anhörung haben, wird Ihnen der Anhörungsbogen auch zugestellt. Die Anhörung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen, letzteres ist oft der Fall, wenn Sie nach einem Verkehrsverstoß direkt angehalten werden.
Muss der Anhörungsbogen ausgefüllt werden?
Als Betroffene oder Betroffener einer Ordnungswidrigkeit sind Sie nicht zur Aussage verpflichtet. Allerdings müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen. Details oder nähere Informationen zu einem etwaigen Vergehen müssen Sie dagegen nicht geben.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wird mit Übersendung des Anhörungsbogens gleichzeitig ein Verwarnungsgeld ausgesprochen. Sollten Sie dies überweisen, weil die Sachlage klar ist, brauchen Sie den Anhörungsbogen nicht auszufüllen. Eine Verwarnung hat keine Punkte im Fahreignungsregister (“Flensburg”) zur Folge. Das Verfahren ist dann ohne weitere Kosten erledigt.
Sollte es um eine ernstere Ordnungswidrigkeit gehen, die die Eintragung von Punkten oder gar ein Fahrverbot zur Folge hat, besteht diese Möglichkeit nicht. Dann sollten Sie allerdings Rücksprache mit einem erfahrenen Rechtsanwalt nehmen, da Sie sonst durch falsches Handeln Ihre Fahrerlaubnis gefährden können.
Sie müssen bei einer Aussage auch auf jeden Fall bedenken, dass durch die Übersendung des Anhörungsbogens die Verjährung (bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Regel drei Monate) unterbrochen wird. D. h. die Verjährungsfrist beginnt wieder von vorne. Allerdings gilt dies nur einmal. Es kann daher im Zweifel ratsam sein, zunächst einen Anwalt überprüfen zu lassen, ob der Tatvorwurf nicht schon verjährt ist, weil Sie z. B. schon unmittelbar nach der Tat mündlich angehört wurden.
Verlassen Sie sich auf Rechtsexperten – die Beratung ist entscheidend
Beim Ausfüllen eines Anhörungsbogens können Sie vieles falsch machen. Denn anstatt für eine mildere Strafe oder sogar das Fallenlassen der Vorwürfe zu sorgen, kann es sogar zu einer höheren Strafe kommen. Wenden Sie sich daher im Zweifel an einen Anwalt oder eine Anwältin, die Sie umfassend zu den Möglichkeiten beraten.
Häufig werden Formfehler bei der Erfassung und Dokumentation der Ordnungswidrigkeiten begangen. Diese Chance sollten Sie nutzen, um den Fall zu Ihrem Vorteil zu beenden.
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