Vor einer Autofahrt Alkohol zu trinken, kann schwerwiegende Folgen haben. Durch den Genuss von Alkohol steigt die Unfallgefahr enorm an. Alkohol verlängert ab einer gewissen Menge die Reaktionszeit, erhöht die Risikobereitschaft, führt zu Beeinträchtigungen des Sehvermögens („Tunnelblick“) und der Konzentration und sorgt für falsche Einschätzungen von Gefahrensituationen. Aufgrund dieser Gefahr drohen bei einer Fahrt im alkoholisierten Zustand auch hohe Strafen.
Zwar führt in Deutschland nicht automatisch jedes Bier direkt zu einer Strafe, doch grundsätzlich ist der Konsum von Alkohol vor dem Fahren nicht empfehlenswert. Je nachdem wie hoch der gemessene Promillewert bei der Fahrt ist, desto höher fällt das Bußgeld oder die Strafe aus. Abgesehen davon drohen Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München möchte ich Ihnen mit diesem Artikel die möglichen Strafen für Alkohol am Steuer näherbringen.
Welche strafrechtlichen Folgen kann eine Alkoholfahrt haben?
Die Antwort ist, wie bei Juristen immer: „Kommt drauf an!“, und zwar vorrangig auf den Grad der Alkoholisierung. Hierbei gibt es folgende Grenzen:
Unterschreitet Ihr Alkoholgehalt im Blut die Grenze von 0,5 Promille und kommt es zu keiner Gefährdung des Straßenverkehrs, handelt es sich nicht um eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
Bei einem Promillewert von 0,5 bis 1,09 handelt es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit. Das Ausmaß der Strafe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog für Alkohol vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Diese Werte werden in unregelmäßigen Abständen angepasst.
Es wird ein Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro verhängt, je nachdem, ob Sie das erste Mal erwischt wurden oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt, und Sie erhalten ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten. Zusätzlich gibt es 2 Punkte in Flensburg. Begangene Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol oder Drogen am Steuer verjähren frühestens nach einem Jahr, die Punkte in Flensburg werden jedoch erst nach mehreren Jahren gelöscht.
Ab wann gilt Alkohol am Steuer als Straftat?
Bei einem Promillewert von 1,1 oder darüber müssen Sie damit rechnen, dass das Fahren als Straftat geahndet wird. Bei einem Verstoß sieht der Gesetzgeber folgende Strafen vor:
- 3 Punkte in Flensburg
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
- Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren oder lebenslang
Was passiert, wenn die Alkoholfahrt einen Unfall verursacht?
Sollten Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursachen, wird dies bereits bei einem Wert ab 0,3 Promille geahndet. Sie müssen mit einer Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) rechnen. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren ein und Sie erwarten folgende Strafen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
- Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von 6 Monaten bis 5 Jahren oder lebenslang 3 Punkte in Flensburg
Werden Sie unter Alkoholeinfluss am Steuer in einen Unfall verwickelt, wird Ihnen in den meisten Fällen zumindest eine Teilschuld zugesprochen, zumindest wenn sich herausstellt, dass Sie den Unfall in nüchternem Zustand hätten verhindern können. Sie können auch Probleme mit Ihrer Kfz-Versicherung bekommen. Beispielsweise kann sich die Kaskoversicherung weigern, den Schaden an Ihrem Auto zu regulieren. Sollten Personen bei diesem Unfall verletzt worden sein, bekommen Sie in der Regel eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Welche Strafen erwarten Sie in der Probezeit?
Für Fahrer in der Probezeit gilt eine sogenannte 0-Promille-Regel. Diese besagt, dass der Fahrer hinter dem Steuer nicht unter Alkoholeinfluss stehen darf. Bereits bei 0,1 Promille müssen Sie mit diesen Strafen rechnen:
- 1 Punkt in Flensburg
- 250 Euro Bußgeld
- Strafen steigen je nach Promillewert
Die 0-Promille-Regel gilt allerdings nicht nur für Fahrer in der Probezeit, sondern auch für alle, die unter 21 Jahre alt sind.
Welche Regeln gelten für Fahrradfahrer?
Die Strafen bei Fahrradfahrern fallen ein wenig milder aus. Ist der Promillewert von 1,6 überschritten oder kommt es bei einem geringeren Promillewert zu einer Verkehrsgefährdung, kann Ihnen der Kraftfahrzeug-Führerschein entzogen werden. Es ist übrigens auch möglich, dass Ihnen untersagt wird, Fahrrad zu fahren.
Der Tatbestand Alkohol am Steuer gehört zum Verkehrsstrafrecht. Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe. Deshalb sollten sich Autofahrer, die mit Alkohol am Steuer erwischt worden sind, von einem Anwalt beraten lassen. Eine frühzeitige Einschaltung eines kompetenten Strafverteidigers kann die Aussichten auf einen positiven Verfahrensausgang enorm steigern. Sie können mich in der Rechtsanwaltskanzlei in München besuchen. Ich berate Sie gerne und stehe Ihnen zur Seite!
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