Jugendstrafverfahren: Ablauf

Das deutsche Jugendstrafrecht unterscheidet sich in einigen Aspekten von dem Strafrecht für Erwachsene. Im Jugendstrafverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Ziel ist es, junge Menschen, die eine Straftat begangen haben, zu resozialisieren und auf den rechten Weg zurückzuführen.

Das Jugendstrafverfahren wird in verschiedenen Schritten durchgeführt. Im Folgenden erkläre ich Ihnen diese Schritte im Detail.

Jugendstrafverfahren Gericht

1. Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren beginnt, wenn eine Straftat vermutet wird. Die Polizei ermittelt ab diesem Moment und sammelt Beweise. Wenn der Verdacht besteht, dass ein minderjähriger Täter bzw. eine minderjährige Täterin die Straftat begangen hat, wird das Jugendamt hinzugezogen. Die Institution prüft, ob eine Unterbringung des Jugendlichen in einer Einrichtung notwendig ist oder ob er vorläufig in Freiheit bleiben kann.


2. Beschuldigtenvernehmung

Wenn Sie als Tatverdächtiger oder -verdächtige in Frage kommen, werden Sie von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung vorgeladen. Sie haben hierbei das Recht, zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten. Es ist empfehlenswert, sich vorher von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen.


3. Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe

Im Jugendstrafverfahren wird die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet, um Sie während des Verfahrens zu begleiten und zu unterstützen. Die Jugendgerichtshilfe erarbeitet einen Bericht über Ihre soziale und persönliche Situation, der vom Gericht bei der Entscheidung über die Sanktionen berücksichtigt wird.


4. Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Bei einer Einstellung des Verfahrens kommt es folglich zu keiner Hauptverhandlung.


5. Es wird Anklage gegen Sie erhoben – was passiert dann?

Wenn Anklage gegen Sie erhoben wird, findet eine Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht statt. Dabei müssen Sie sich zu den Vorwürfen äußern. Auch hier sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin begleiten lassen.


6. Die Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung werden Zeugen und Sachverständige angehört. Das Gericht prüft alle Beweismittel und entscheidet über die Schuldfrage. Auch die Jugendgerichtshilfe kann zu Wort kommen und einen Vorschlag für eine Sanktion unterbreiten.


7. Entscheidungen vor Gericht

Das Gericht kann verschiedene Sanktionen verhängen, je nach Schwere der Straftat und der Persönlichkeit des Täters oder der Täterin. Dazu gehören beispielsweise eine Verwarnung, eine Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit oder eine Jugendstrafe. Bei letzterer können die Strafvollstreckung und die Bewährungszeit bis zu fünf Jahre betragen.

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Rechtsanwalt Leonhard Graßmann – Ihr kompetenter Partner im Jugendstrafrecht

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kompakten Überblick über das Jugendstrafverfahren in Deutschland geben. Wenn Sie weitere Fragen haben oder rechtlichen Beistand benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in München verfüge ich über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um Ihnen in allen Phasen des Verfahrens kompetent zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch.

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